Die Meßwerte des IGB gelten nur für den Ort
an dem sie erhoben werden. Es handelt sich um einen sehr
flachen Uferbereich.
Auf anderen Bereichen des Gewässers ist das Eis weniger
tragfähig. Das IGB übernimmt grundsätzlich
keine Haftung für die angegebenen Werte und rät
vor dem Betreten der Eisflächen ab.